Wer im Zeughaus eine Leihwaffe beziehen will, braucht neu einen Waffenerwerbsschein. Besitzer von Leihwaffen werden künftig vor der obligatorischen Waffeninspektion im Zeughaus darauf hingewiesen. Für amtierende Schützenmeister gibt es eine Sonderlösung: Sie können sich "pro forma" wieder der Armee zuteilen lassen und können so den Waffenerwerbschein umgehen. Die betreffenden wurden in einem Brief von Schiessoffizier über das Vorgehen informiert.
Wer nach erfüllter Dienstpflicht sein Sturmgewehr ins Eigentum übernemen will, muss neu innert der letzten drei Jahre vor der Entlassung vier Bundesübungen, also zweimal das Feldschiessen und zweimal das Obligatorische geschossen haben. Weiter muss neu ein "Waffenerwerbsschen" beantragt werden
Es wird dagestellt, welche Gegenstände nach schweizerischem Waffenrecht überhaupt Waffen dar- stellen, wie Waffen zu erwerben sind und welche Formalitäten zu erledigen sind, um Waffen zu erwerben oder zu verkaufen.