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Protokoll 2011    zum nachlesen


Das kräftige NEIN ist auch ein starkes Bekenntnis zu unserem Schiesssport
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Dankesschreiben:W.Harisberger, Präsident KSG Baselland
Dora Andres, Präsidentin SSV


neu ab 2010:      Wer im Zeughaus eine Leihwaffe beziehen will, braucht neu einen
Waffenerwerbsschein. Besitzer von Leihwaffen werden künftig vor der
obligatorischen Waffeninspektion im Zeughaus darauf hingewiesen.
Für amtierende Schützenmeister gibt es eine Sonderlösung: Sie
können sich "pro forma" wieder der Armee zuteilen lassen und können
so den Waffenerwerbschein umgehen. Die betreffenden wurden in
einem Brief von Schiessoffizier über das Vorgehen informiert.
Informationen:Verordnung
Formular:Gesuch "Waffenerwerbsschein"


Neu gilt ab 2010:Wer nach erfüllter Dienstpflicht sein Sturmgewehr ins
Eigentum übernemen will, muss neu innert der letzten 
drei Jahre vor der Entlassung vier Bundesübungen,
also zweimal das Feldschiessen und zweimal das
Obligatorische geschossen haben. 
Weiter muss neu ein "Waffenerwerbsschen" beantragt werden
Informationen:Verordnung
Formular:Gesuch "Waffenerwerbsschein"


Bitte beachtet:    Es wird dagestellt, welche Gegenstände nach
schweizerischem Waffenrecht überhaupt Waffen dar-
stellen, wie Waffen zu erwerben sind und welche
Formalitäten zu erledigen sind, um Waffen zu erwerben
oder zu verkaufen.
Link zur neuen Broschüre "Waffenrecht"